Die Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD – Insurance Distribution Directive)

Ein weiterer Meilenstein ist nun beschlossen. Das Europaparlament und der EU-Rat haben die Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD – Insurance Distribution Directive) unterzeichnet. Diese deckt nun 98% des deutschen Versicherungsmarktes ab, während die nun abgelöste Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung (IMD) nur 48% der im Versicherungsvertrieb tätigen Menschen abgedeckt hatte.

Die Richtlinie tritt am 23. Februar 2016 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind damit verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung ab dem 23. Februar 2018 in Kraft zu setzen.

Das bedeutet nun, dass in den kommenden zwei Jahren die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.Da die Umsetzung aber koordiniert ablaufen soll, ist die EU-Kommission aufgefordert, die wesentlichen Punkte der IDD-Regelungen in sogenannten Rechtsakten zu konkretisieren.
 
Der VGA tritt für seine Mitglieder dafür ein, dass die EU-Kommission den Richtlinientext zwar konkretisiert, dies aber ohne die vom europäischen Gesetzgeber getroffenen grundsätzlichen Vorgaben der Richtlinie einzuschränken oder abzuändern, also über das Ziel und den erreichten Konsens hinauszuschießen.

Für den deutschen Markt besonders relevant sind die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb. Provisionszahlungen im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte sind zwar weiterhin zulässig, aber sie dürfen die Qualität der Dienstleistung, also der Beratung und die Empfehlungen an Kunden, nicht beeinflussen. Auch dürfen Provisionszahlungen keinen negativen Einfluß auf die Verpflichtung der Vermittler haben, stets ehrlich, fair und professionell im besten Kundeninteresse zu handeln. Zusätzlich braucht es Kriterien, wie die Versicherungsgesellschaften Interessenkonflikte im Vertrieb erkennen können, um Fehlsteuerungen im Sinne der Richtlinie zu vermeiden.

Auch soll die Kommission Richtlinien entwickeln, um Interessenkonflikte bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu vermeiden. Es braucht weitergehende Produktprüfungen und Transparenzvorschriften, die es dem Kunden leichter machen sollen, mit einer übersichtlichen und einfach gehaltenenen Form alle relevanten Entscheidungskriterien abzulesen.

Ebenso wird in einem Rechtsakt festzulegen sein, welche Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen („Product Oversight and Governance“, kurz POG) die Unternehmen erfüllen müssen und wie die notwendigen Fachkenntnisse zum Vertrieb der Produkte von den Vermittler erreicht werden können. Hier sind insbesondere auch die Qualifizierungsmaßnahmen gemeint, die die Branche in der freiwilligen Weiterbildungsinitiative "gut beraten" bereits auf einen guten Weg gebracht hat.

Spannend wird es für uns im VGA, diesen Prozess aktiv zu begleiten, damit die EU-Kommission, unter Einbindung aller Interessenverbände und Versicherer, diese Aufgabe erfüllt, nachvollziehbare, praktikable Kriterien und Parameter erarbeitet, um die Einhaltung dieser Regeln dann messen, bewerten und sanktionieren zu können, gleichzeitig aber die bisher schon erreichten Ergebnisse erhält.

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